Wichtiger Hinweis: Seit 01.01.2018 gilt die neue Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten und der Schulbetreuung der Gemeinde Egelsbach. Ein Betreuungsplatz in der Schulbetreuung mit einer angemessenen Betreuungszeit (sofern möglich) wird nur dann zur Verfügung gestellt, wenn beide Erziehungsberechtigten (bei Alleinerziehenden: ein/e Erziehungsberechtigte/r) eine Berufstätigkeit, eine Ausbildung, den Schul- oder Hochschulbesuch oder eine Arbeit als Praktikantin/Praktikant nachweisen können/kann. Entsprechende Arbeitszeitnachweise sind vorzulegen. Weitere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten und der Schulbetreuung der Gemeinde Egelsbach. (Sie finden die Satzung auf der Homepage der Gemeinde Egelsbach http://www.egelsbach.de/gv_egelsbach/Politik/Satzungen/ unter dem Menüpunkt Politik-> Satzungen.)
Drucker erforderlich: Im letzten Schritt des Assistenten wird auf Basis Ihrer Angaben ein Formular erstellt, das Sie nachfolgend ausdrucken, unterschreiben und abgeben müssen. Bitte stellen Sie sicher, dass Sie über eine geeignete Druckmöglichkeit verfügen.Schritt 1: Angaben zum Kind
Bitte machen Sie ein paar Angaben zu dem Kind, für das Sie eine Betreuung benötigen. Danach klicken Sie auf Weiter.
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